Herr Thieme hat professionell, souverän und mit sehr gutem Urteilsvermögen gearbeitet. Sein sachverständiges Wissen hat er ergebnisorientiert und klug eingesetzt. Immer wieder zu empfehlen.
Referenzen
Von vier Gerichten als Sachverständiger bestellt. Von Finanzbehörden als Nachweis anerkannt.
Ein Verkehrswertgutachten ist nur so viel wert wie die Stelle, die es akzeptiert. Auf dieser Seite finden Sie, wer sich auf meine Gutachten verlässt – und warum.
Zu den StimmenDer härteste Test – das Gerichtsgutachten
Die meisten Gutachten werden nie ernsthaft geprüft. Meine schon. Wenn ein Gericht mich als Sachverständigen bestellt, arbeite ich nicht für eine Partei, sondern für den Richter, der mit meinem Gutachten einen Rechtsstreit entscheiden muss. Ich bin zur Unparteilichkeit verpflichtet – mein Ergebnis fällt für die eine Seite günstig aus, für die andere nicht.
Das bedeutet: Die Anwälte beider Parteien prüfen mein Gutachten auf Strich und Faden. Es muss methodisch so sauber, so nachvollziehbar und so belastbar sein, dass es dieser doppelten kritischen Prüfung standhält und einem Urteil als Grundlage dienen kann. Was diesem Anspruch genügt, hält auch jeder anderen Prüfung stand – der eines Finanzamts ebenso wie der eines privaten Auftraggebers.
Meine Auftraggeber sind Privatpersonen, die in einer schwierigen Situation Klarheit über den Wert ihrer Immobilie brauchen – ebenso wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Gerichte, die ein Gutachten benötigen, auf das sie sich verlassen können.
Wer mich beauftragt
- Gerichte
- Landgericht Bochum, Amtsgericht Bochum, Amtsgericht Herne, Amtsgericht Remscheid
- Versicherungen
- Beauftragung durch Versicherungsunternehmen im Rahmen der Wert- und Schadensermittlung.
- Privatpersonen
- Verkäufer, Betreuer und Erben
- Fachleute
- Rechtsanwälte und Steuerberater
Dass Gerichte mich als Sachverständigen bestellen und Finanzbehörden meine Gutachten als Nachweis anerkennen, ist für mich Anspruch und Bestätigung zugleich. Diese Anerkennung erarbeite ich mir mit jedem einzelnen Gutachten neu.
Wenn das Finanzamt zu hoch bewertet
Finanzämter ermitteln Grundbesitzwerte in einem pauschalen Verfahren – ohne Besichtigung, ohne Blick auf den konkreten Zustand der Immobilie. Das Ergebnis liegt oft über dem tatsächlichen Verkehrswert, und der Steuerpflichtige zahlt die Differenz. Mit einem qualifizierten Gegengutachten lässt sich der niedrigere Wert nachweisen (§ 198 BewG). Wie das in der Praxis ausgeht, beschreibt dieser Mandantenbrief:
Sehr geehrter Herr Thieme,
vor mehr als einem Jahr hatten Sie Ihr Gutachten zur Bewertung unseres Grundstücks zur Vorlage beim Finanzamt Bochum erstellt, dessen Einschätzung des Grundstückswertes uns nicht nachvollziehbar erschien. Nun haben wir den Steuerbescheid erhalten, in dem der Grundstückswert korrigiert wurde. Ihre Bewertung wurde vollumfänglich anerkannt. Wir möchten Ihnen auf diesem Wege unsere Anerkennung Ihrer fachlichen Leistung ausdrücken und Ihnen gleichzeitig herzlich für Ihre freundliche Unterstützung danken.
Mit freundlichen Grüßen
P. G.
Fünf Mandanten, ein wiederkehrendes Wort: verlässlich
Wir sind mit der Beratung und Durchführung eines Gutachtens absolut zufrieden. Herr Thieme nimmt sich viel Zeit und beantwortet Fragen sehr detailliert. Auch die Erreichbarkeit ist wirklich super. Wir können ihn absolut weiterempfehlen.
Herr Thieme hat uns bei der Bewertung vererbter Immobilien von Anfang an ausgezeichnet unterstützt. Dabei war er immer hilfsbereit, freundlich und hat zügig auf Fragen reagiert. Ich kann ihn auf jeden Fall uneingeschränkt empfehlen.
Sehr einfache und unkomplizierte Kommunikation. Herr Thieme war auch spontan erreichbar und hatte immer eine Antwort oder einen Ratschlag parat. Die Gutachten wurden in der vereinbarten Zeit geliefert. Ich bin sehr zufrieden.
Ich bin super zufrieden mit der Erstellung der Gutachten. Verlässlich, pünktlich und freundlich!
Sprechen wir über Ihre Immobilie
Ob Erbfall, Scheidung, Verkauf oder eine Bewertung des Finanzamts, die Sie nicht nachvollziehen können – im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob und welches Gutachten Sie brauchen. Ehrlich auch dann, wenn die Antwort lautet: Sie brauchen keines.
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