Verkehrswertgutachten
Gerichtsfeste Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV 2021 – für Erbschaft, Scheidung, Finanzamt und Betreuung. Der belastbare Nachweis über den Wert Ihrer Immobilie.
Verkehrswertgutachten vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Kostenlose Erstberatung
Eine qualifizierte Immobilienbewertung ist immer dann erforderlich, wenn der Wert rechtlich oder wirtschaftlich tragen muss. Genau das leistet ein Verkehrswertgutachten nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021), erstellt von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Online-Rechner liefern in Sekunden eine Zahl – aber selten den tatsächlichen Wert. Belastbar wird ein Ergebnis erst durch persönliche Inaugenscheinnahme und die fundierte Analyse aller wertrelevanten Umstände: bauliche Qualität, baurechtliche Besonderheiten, Mietsituation, Lage und Marktdynamik am Stichtag. Das verlangt Sachverstand und Marktkenntnis – etwas, das kein Algorithmus leisten kann.
Mit Büros in Bochum und Düsseldorf erstelle ich belastbare Verkehrswertgutachten, die vor Gericht und gegenüber dem Finanzamt Bestand haben. Bei Fragen rufen Sie mich gerne an – ein erstes Gespräch ist immer kostenlos.
Jede Leistung erstelle ich persönlich – vom Ortstermin über die Anfertigung bis zur Übergabe.
Gerichtsfeste Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV 2021 – für Erbschaft, Scheidung, Finanzamt und Betreuung. Der belastbare Nachweis über den Wert Ihrer Immobilie.
Fundierte Werteinschätzung mit persönlicher Besichtigung – ohne den Umfang eines Vollgutachtens, ideal zur Entscheidungsfindung vor einem Verkauf.
Präzises Laser-Aufmaß vor Ort mit normengerechter Berechnung und Aufmaßplänen. Für Finanzierung, Verkauf, Mietrecht und Gerichtsverfahren.
Aufteilungspläne für die Umwandlung in Eigentumswohnungen – inklusive Prüfung des Genehmigungsstatus und Wohnflächenberechnung aus einer Hand.
Fünf Anlässe, in denen ein Verkehrswertgutachten unverzichtbar ist.
Niedrigerer Wert – und damit weniger Steuerlast.
Bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer setzt das Finanzamt zunächst typisierte Werte an, die häufig über dem tatsächlichen Verkehrswert liegen. Mit einem qualifizierten Gutachten weise ich den niedrigeren gemeinen Wert nach (§ 198 BewG); in geeigneten Fällen sind dadurch Steuerersparnisse im vier- bis fünfstelligen Bereich möglich.
Wertermittlung im Zugewinnausgleich.
Beim Zugewinnausgleich zählt die Differenz von Anfangs- und Endvermögen. Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags – war die Immobilie schon bei Eheschließung vorhanden, zusätzlich der Wert zum Anfangsstichtag. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich ein für beide Seiten nachvollziehbares Gutachten, das vor dem Familiengericht Bestand hat.
Grundlage für betreuungsgerichtliche Verkaufsgenehmigung.
Soll eine Immobilie aus dem Vermögen einer betreuten oder unter Vormundschaft stehenden Person verkauft werden, bedarf der Verkauf der Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1850 BGB); Prüfungsmaßstab ist der Verkehrswert. Mein Gutachten liefert Betreuer und Gericht eine belastbare Entscheidungsgrundlage – auch in zeitkritischen Fällen wie einer laufenden Pflegeheimfinanzierung. Auf Wunsch lässt sich mein Honorar auch aus dem späteren Verkaufserlös begleichen.
Bestimmung von Pflichtteilsansprüchen und Abfindung.
Bei Erbstreitigkeiten ist der Verkehrswert die zentrale Bezugsgröße – für Pflichtteilsansprüche (§§ 2303, 2311 BGB) ebenso wie für die Abfindung von Miterben. Dabei zählt der jeweilige Stichtag: für den Pflichtteil der Wert zum Erbfall, für die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft der aktuelle Wert. Mein Gutachten dient als neutrale, belastbare Grundlage – als Privatgutachten im gemeinsamen Auftrag der Erbengemeinschaft oder für eine Partei.
Wert und Wertbandbreite – welcher Angebotspreis ist angemessen?
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ermittle ich neutral den realistisch erzielbaren Marktpreis – samt der Wertbandbreite, in der er sich bewegt. Daraus leite ich einen angemessenen Angebotspreis mit Verhandlungsspielraum ab: weder überteuert noch unter Wert. Je nach Bedarf als vollständiges Verkehrswertgutachten oder schlanke Kurzbewertung.
Ihr Anlass ist nicht dabei oder Sie sind unsicher? Rufen Sie an – wir klären das in fünf Minuten.
Ich bin Florian Thieme – Architekt, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Professional Member (MRICS). Wenn der Wert Ihrer Immobilie wirklich zählen muss, sprechen wir am besten persönlich.
Wenn Sie mich mit einem Verkehrswertgutachten beauftragen, sprechen Sie von der ersten Anfrage bis zur Übergabe direkt mit mir – und falls es sein muss, sehen wir uns auch im Gerichtssaal wieder.
Bei mir bekommen Sie keine unverbindliche Schätzung, sondern ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV 2021. Eines, das stimmt, weil ich mir Zeit für Ihre Immobilie nehme – und für das ich einstehe, vor Gericht ebenso wie gegenüber dem Finanzamt.
Mit Standorten in Bochum und Düsseldorf bin ich für Sie im gesamten Ruhrgebiet und an der Rheinschiene unterwegs. Ein erstes Gespräch ist immer kostenlos – nutzen Sie das.
Mehr erfahren
Online-Rechner liefern einen Durchschnittswert aus Algorithmen und Vergleichsdaten – ohne Ortstermin und ohne die rechtlichen und baulichen Besonderheiten Ihrer Immobilie. Eine Maklereinschätzung – oft als Wertexpertise, Markteinschätzung oder Marktindikation bezeichnet – ist eine überschlägige Einordnung des Marktwerts: nicht vollständig begründet und ohne Berücksichtigung aller Werteinflüsse. Sie ist ein anderes Produkt als ein Verkehrswertgutachten und ersetzt es nicht, wenn der Wert belastbar feststehen muss. Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Wert dagegen methodisch nach ImmoWertV 2021, auf Grundlage einer persönlichen Besichtigung und einer nachvollziehbaren, dokumentierten Herleitung. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bin ich zur Neutralität verpflichtet – das Ergebnis hat gegenüber Dritten Bestand.
Ein vollständiges Verkehrswertgutachten brauchen Sie immer dann, wenn der Wert gegenüber Dritten Bestand haben muss: gegenüber dem Finanzamt (etwa bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer), vor Gericht, beim Zugewinnausgleich in der Scheidung, bei der Erbauseinandersetzung oder für eine betreuungsgerichtliche Genehmigung. Geht es dagegen nur um eine interne Orientierung – etwa um vor einem Verkauf einen realistischen Preis zu finden –, genügt häufig eine schlanke Kurzbewertung. Welche Variante zu Ihrem Anliegen passt, klären wir vorab im kostenlosen Erstgespräch.
Ein Verkehrswertgutachten wird in der Regel nach der Honorarrichtlinie Immobilienbewertung des BVS abgerechnet, also wertabhängig; auf Wunsch vereinbaren wir einen Festpreis. Für eine Immobilie im Wert von rund 400.000 € liegen die Kosten inklusive Umsatzsteuer und Nebenkosten bei etwa 3.500 €. Eine Kurzbewertung ist deutlich günstiger – je nach Aufwand meist zwischen 1.000 und 2.000 € inklusive Umsatzsteuer. Eine reine Wohnflächenberechnung richtet sich nach der Objektgröße und ist entsprechend preiswerter. Den konkreten Preis nenne ich Ihnen im kostenlosen Erstgespräch.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist ein staatlich überprüfter Qualifikationsnachweis: besondere Sachkunde, persönliche Eignung und die Verpflichtung zur Unparteilichkeit. Gerichte sollen vorrangig öffentlich bestellte Sachverständige bestellen (§ 404 Abs. 3 ZPO), und auch das Finanzamt erkennt deren Gutachten als geeignetes Nachweismittel an. Hinzu kommt mein Hintergrund als Architekt: Bauliche Qualität, rechtliche Situation und Umbau- oder Modernisierungspotenziale fließen so fundiert in den Verkehrswert ein – alles aus einer Hand.
In der Regel rund drei Monate. Ist es eilig, ist ein Gutachten in etwa vier Wochen möglich, sofern die erforderlichen Behördenauskünfte rechtzeitig vorliegen – diese sind meist der zeitbestimmende Faktor. Den genauen Zeitrahmen stimme ich zu Beginn mit Ihnen ab.
Ich arbeite von zwei Standorten aus: vom Hauptsitz in Bochum im gesamten Ruhrgebiet und von meinem Büro in der Düsseldorfer Altstadt in Düsseldorf und der Rheinschiene. Für Objekte darüber hinaus sprechen Sie mich gerne an.
Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Ich melde mich zeitnah zurück.
Montag – Freitag: 09:00 – 17:00 Uhr
Samstag & Sonntag: nach Vereinbarung