Vor dem Verkauf
Welcher Angebotspreis ist realistisch? Eine fundierte Werteinschätzung gibt Ihnen die objektive Grundlage für die Preisfindung – bevor Sie einen Makler beauftragen oder selbst inserieren.
Fundierte Werteinschätzung Ihrer Immobilie – vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen – ohne den Aufwand eines Vollgutachtens.
Kostenlose Erstberatung
Nicht jede Fragestellung erfordert ein vollständiges Verkehrswertgutachten. Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie zu Informationszwecken benötigen – etwa vor einem geplanten Verkauf, zur persönlichen Vermögensübersicht oder als Entscheidungsgrundlage innerhalb der Familie – kann eine Kurzbewertung ausreichen.
Die Kurzbewertung ist methodisch eine Grobbewertung. Auf rund zehn Seiten erhalten Sie den ermittelten Immobilienwert, die Berechnungen aus Boden-, Sach-, Ertrags- oder Vergleichswertverfahren sowie die kompakten Ergebnisse der ausgewerteten Immobilienmerkmale – jeweils mit einer kurzen Ergebnisbegründung in einem Satz. Auf die ausführlichen Begründungstexte eines Verkehrswertgutachtens wird verzichtet. Eine persönliche Besichtigung durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist selbstverständlich enthalten. Die Bearbeitungszeit ist deutlich kürzer, der Preis liegt etwa bei der Hälfte eines vollständigen Gutachtens.
Die Kurzbewertung eignet sich für Situationen ohne rechtlichen Hintergrund – Entscheidungen, die Sie informiert treffen wollen, aber für die kein begründeter Nachweis benötigt wird.
Welcher Angebotspreis ist realistisch? Eine fundierte Werteinschätzung gibt Ihnen die objektive Grundlage für die Preisfindung – bevor Sie einen Makler beauftragen oder selbst inserieren.
Wo steht Ihre Immobilie heute am Markt? Eine Werteinschätzung gibt Ihnen einen aktuellen Anhaltspunkt für die Vermögensplanung – privat oder gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
Wenn eine Immobilie im Familienverbund übertragen werden soll und alle Beteiligten eine neutrale, sachverständige Werteinschätzung als Diskussionsgrundlage wünschen – ohne den Aufwand eines Vollgutachtens.
Worin sich die Leistungen unterscheiden – und welche Wahl zu Ihrer Situation passt.
Eine Kurzbewertung sieht keine umfassende Prüfung aller potenziellen Werteinflüsse vor. Aspekte wie Altlasten, Baulasten, Erschließungskosten oder bergbauliche Einflüsse werden nur bei konkreten Hinweisen berücksichtigt. Auch die Überprüfung des genehmigten Zustands oder der tatsächlichen Wohnfläche findet nur überschlägig statt – das kann den ermittelten Wert beeinflussen.
Eine Kurzbewertung ist damit eine Grobbewertung. Für Zwecke mit rechtlichem Hintergrund – Erbauseinandersetzungen, Scheidungsverfahren, steuerliche Nachweise gegenüber dem Finanzamt – ist sie nicht geeignet. Hier wird ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV 2021 benötigt.
Ich biete Kurzbewertungen für kleine Wohnimmobilien an: Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie kleine Mehrfamilienhäuser.
Die Kosten variieren je nach Umfang und liegen zwischen etwa 1.000 € und 2.000 € je nach Besonderheiten. Es entspricht der Hälfte der Kosten für ein Verkehrswertgutachten.
Unsicher, ob eine Kurzbewertung für Ihren Anlass ausreicht? Sprechen Sie mich an – ich berate Sie ehrlich und empfehle Ihnen das Produkt, das zu Ihrer Situation passt. In manchen Fällen ist ein Verkehrswertgutachten nicht nur die bessere, sondern die einzig sinnvolle Wahl.
Eine Kurzbewertung ist sinnvoll, wenn Sie den Marktwert zu informativen Zwecken brauchen – vor einem geplanten Verkauf, zur persönlichen Vermögensübersicht oder zur Klärung im Familienkreis. Sobald rechtliche Konsequenzen damit verbunden sind – Erbauseinandersetzung, Scheidung, Verfahren beim Finanzamt – ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich. Im kostenlosen Erstgespräch entscheiden wir gemeinsam, was zu Ihrer Situation passt.
Deutlich kürzer als ein Vollgutachten. Nach dem Ortstermin liegt die schriftliche Werteinschätzung in der Regel binnen weniger Werktage vor. Die Terminvereinbarung für die Besichtigung lässt sich häufig kurzfristig realisieren.
Ja. Die im Rahmen der Kurzbewertung erarbeiteten Auswertungen können als Basis für ein anschließendes Verkehrswertgutachten dienen. Im Einzelfall stimme ich die Anrechnung der Vorarbeit individuell mit Ihnen ab.
Kleine Wohnimmobilien: Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie kleine Mehrfamilienhäuser. Für größere Renditeobjekte, Gewerbeimmobilien oder Sonderfälle wie Erbbaurecht, Denkmalschutz oder ungenehmigte Umbauten empfehle ich grundsätzlich ein Verkehrswertgutachten.
Sie erhalten ein PDF von rund zehn Seiten mit dem ermittelten Marktwert. Enthalten sind die Berechnungen – Bodenwert, Sachwert, Ertragswert oder Vergleichswert – sowie die kompakten Ergebnisse der ausgewerteten Immobilienmerkmale. Auf die ausführlichen Begründungstexte eines Verkehrswertgutachtens wird verzichtet.
Ja, eine Kurzbewertung lässt sich als interne Entscheidungsgrundlage und in Verkaufsgesprächen einsetzen – etwa zur Untermauerung Ihrer Preisvorstellung. Beachten Sie: für die Vorlage bei Finanzbehörden oder Gerichten ist sie nicht geeignet, dort wird ein Verkehrswertgutachten benötigt.
Ich biete Kurzbewertungen in Bochum, Düsseldorf und Umgebung an. Ein erstes Gespräch ist immer kostenlos – gern entscheiden wir gemeinsam, ob Kurzbewertung oder Verkehrswertgutachten zu Ihrer Situation passt.
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