Nutzungsänderungen
Gewerbe zu Wohnung, Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus. Genehmigungspflichtig auch ohne bauliche Eingriffe. Wichtigstes Thema: Brandschutz.
Bauvoranfragen, Bauanträge und nachträgliche Legalisierung ungenehmigter Änderungen von Gebäuden – vom bauvorlageberechtigten Architekten.
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Ausgebautes Dachgeschoss, Wintergarten, Nutzungsänderung – in der Praxis werden viele bauliche Veränderungen ohne die erforderliche Genehmigung durchgeführt. Das ist kein Kavaliersdelikt: Nicht genehmigte bauliche Veränderungen mindern den Verkehrswert, erschweren die Umwandlung in Eigentumswohnungen und können bei Mietverträgen, Finanzierungen und Versicherungsfällen zum Problem werden.
Ein Bauvorhaben ohne Genehmigung ist formell rechtswidrig – unabhängig davon, wie lange es besteht. Die Bauaufsichtsbehörde kann jederzeit die Beseitigung oder Nutzungsuntersagung anordnen. Auch wenn solche Anordnungen selten sind, hat der fehlende Genehmigungsstatus konkrete Folgen:
Die Legalisierung beseitigt diese Risiken dauerhaft. In vielen Fällen ist sie einfacher und günstiger, als Eigentümer vermuten. Als bauvorlageberechtigter Architekt erkenne ich den Legalisierungsbedarf häufig schon bei der Bewertung Ihrer Immobilie und kann den erforderlichen Bauantrag direkt einleiten. Mein Fokus liegt im Bestand: Neubauprojekte biete ich nicht an.
Gewerbe zu Wohnung, Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus. Genehmigungspflichtig auch ohne bauliche Eingriffe. Wichtigstes Thema: Brandschutz.
Der häufigste Fall in meiner Praxis. Erfordert Prüfung von Raumhöhe, Wärmeschutz und Brandschutz.
Zusammenlegen oder Teilen von Wohnungen.
Wintergärten, Terrassenüberdachungen, rückwärtige Anbauten. Abstandsflächen und Planungsrecht sind zu prüfen.
Nicht jede bauliche Veränderung ist genehmigungsfähig. Eine ehrliche Vorabeinschätzung erspart Ihnen unnötige Kosten – deshalb prüfe ich vor jedem Bauantrag, ob die Legalisierung überhaupt notwendig ist und ob sie Aussicht auf Erfolg hat.
Eine Bauvoranfrage klärt einzelne Fragen zur Zulässigkeit eines geplanten Vorhabens verbindlich – ohne dass ein vollständiger Bauantrag eingereicht werden muss. Der erteilte Vorbescheid ist drei Jahre gültig und gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie für Ihre Investitionsentscheidung benötigen.
Typische Anlässe:
Diese Fragestellungen sind besonders relevant für Grundstückseigentümer, Erben und Investoren.
Baurechtliche Fragestellungen tauchen in meiner Praxis selten isoliert auf – sie zeigen sich bei der Besichtigung für ein Verkehrswertgutachten, bei der Prüfung der Bauakte für eine Wohnflächenberechnung oder bei der Vorbereitung von Aufteilungsplänen. Den festgestellten Legalisierungsbedarf kann ich direkt mit einem Bauantrag aufgreifen. Das spart Schnittstellen und Zeit.
Bauanträge, Legalisierungen und Bauvoranfragen erstelle ich in Bochum, Düsseldorf und Umgebung. Ein erstes Gespräch ist immer kostenlos.
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