Leistungen im Bereich Immobilienbewertung
Ein Verkehrswertgutachten vom vereidigten Sachverständigen ist der einzige Nachweis über den Wert einer Immobilie, der als Beweismittel anerkannt wird – vor Gerichten, Finanzbehörden und in Rechtsstreitigkeiten. Unsere Gutachten basieren auf der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) und werden nach den Anforderungen erstellt, die an einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gestellt werden: gewissenhaft, unparteiisch und nachprüfbar.
Was uns von vielen Anbietern unterscheidet: Als Architekten und Sachverständige beurteilen wir nicht nur den Marktwert, sondern auch den bautechnischen Zustand, baurechtliche Risiken und bauliche Entwicklungspotenziale einer Immobilie. Ob ungenehmigter Dachgeschossausbau, fehlende Abgeschlossenheit oder Baulast im Grundbuch – wir erkennen Faktoren, die den Verkehrswert erheblich beeinflussen, aber von reinen Gutachterbüros oder Maklern übersehen werden.
Für Eigentümer, die eine schnelle Einschätzung des Marktwerts benötigen – etwa vor einem Verkauf ohne rechtlichen Hintergrund – bieten wir eine effiziente Kurzbewertung an, die sich auf den rechnerischen Teil der Wertermittlung konzentriert.
Unser Leistungsangebot steht Ihnen an beiden Standorten – Bochum und Düsseldorf – vollumfänglich zur Verfügung.
Darum eine Immobilie bewerten lassen
In den meisten Fällen, in denen eine Immobilie bewertet wird, steht eine erhebliche Vermögensdisposition auf dem Spiel. Die Zahl, die im Gutachten steht, bestimmt Auszahlungsbeträge unter Miterben, Zugewinnausgleiche bei Scheidungen oder die Höhe der Erbschaftsteuer. Wer sich hier auf Durchschnittspreise im Internet verlässt, riskiert einen finanziellen Schaden, der ein Vielfaches der Gutachtenkosten beträgt.
Der Grund: Jede Immobilie vereint spezifische Merkmale, die ihren individuellen Wert ausmachen – Lage, Zustand, rechtliche Belastungen, Mietstruktur, Grundstücksausnutzung. Die Heterogenität auf dem Immobilienmarkt führt dazu, dass Objekte, die auf den ersten Blick gleichwertig erscheinen, in der Realität erhebliche Preisunterschiede aufweisen. Automatisierte Online-Bewertungen können diese Komplexität nicht abbilden.
Entscheidend ist daher, wer die Bewertung durchführt. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hat seine überdurchschnittliche Sachkunde in einem Prüfungsverfahren nachgewiesen und unterliegt strengen Berufspflichten. Seine Gutachten sind nachprüfbar und werden als Beweismittel anerkannt. Makler-Bewertungen und Online-Schätzungen erfüllen diese Anforderungen nicht – und werden in rechtlichen Auseinandersetzungen regelmäßig nicht akzeptiert.
Von unseren Standorten in Bochum und Düsseldorf aus betreuen wir Aufträge im gesamten Ruhrgebiet sowie in der Landeshauptstadt.
Anlässe einer Immobilienbewertung
Die häufigsten Anlässe, bei denen ein Verkehrswertgutachten erforderlich oder empfehlenswert ist:
- Erbrechtliche Angelegenheiten – zur Klärung von Auszahlungsbeträgen unter Miterben oder zur Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs.
- Scheidungsrechtliche Angelegenheiten – zur Klärung von Auszahlungsbeträgen oder zur Ermittlung des Zugewinns.
Kosten einer Immobilienbewertung
Die Kosten eines Verkehrswertgutachtens richten sich nach der Höhe des Verkehrswerts und den Besonderheiten der Immobilie. Wir rechnen nach der Honorarrichtlinie des BVS für vereidigte Sachverständige ab – einem transparenten und nachvollziehbaren Honorarsystem.
Unsere Leistungen im Detail
Wertgutachten
Gerichtsfeste Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV 2021 – für Erbschaft, Scheidung, Finanzamt und Betreuung. Der beweiskräftige Nachweis über den Wert Ihrer Immobilie.
Bewertung Kurzform
Fundierte Werteinschätzung ohne den Umfang eines Vollgutachtens – ideal zur Entscheidungsfindung vor einem Verkauf. Präziser als jede Online-Schätzung, weil wir Ihre Immobilie persönlich besichtigen.
Kaufberatung
Unabhängige Prüfung vor dem Kauf: Grundbuchbelastungen, Genehmigungsstatus, bautechnischer Zustand und Entwicklungspotenzial – bevor Sie unterschreiben.
Legalisierung Umbau
Nachträgliche Baugenehmigung für ungenehmigt veränderte Gebäude und Bauvoranfragen zur Klärung des Entwicklungspotenzials – vom bauvorlageberechtigten Architekten.






